IP2Innovate in Deutschland

Deutschland: Dokumente zur Patentrechtsreform

Patentrechtsmodernisierung stärkt den Innovationsstandort Deutschland

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Zweites Gasetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

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Patentgesetz (PatG)

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IP2Innovate Vorschläge zur Verbesserung des Regierungsentwurfs

In diesem Kurzpapier wird noch einmal der wirtschaftspolitische Kontext des 2. PatMoG erläutert und vorgeschlagen, den an sich guten und ausgewogenen Regierungsentwurf an zwei wichtigen Stellen zu verbessern: Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung (§ 139 PatG) und bei der Synchronisierung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren (§ 81 PatG).
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Regierungsentwurf zum 2. PatMoG (28. Oktober 2020)

Dieser Entwurf wurde vom Kabinett beschlossen und ins Parlament eingebracht. Im Gegensatz zum Referentenentwurf stellt er darauf ab, dass Voraussetzung für die Beschränkung des Unterlassungsanspruchs in § 139 das Vorliegen eine unverhältnismäßigen Härte beim Verletzer oder bei Dritten ist. Darüber hinaus sind Regelungen zur besseren Synchronisierung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren wieder entfallen, sollen aber im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch einmal in Erwägung gezogen werden.
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Referentenentwurf des BMJV zum 2. PatMoG (1. September 2020)

Der Referentenentwurf behält die vorgeschlagenen Regelungen im Grundsatz bei; es werden jedoch einige punktuelle Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen. Insbesondere stellt der Referentenentwurf nunmehr eindeutig darauf ab, ob die Erfüllung des Anspruchs – und nicht lediglich seine Durchsetzung – aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls unverhältnismäßig ist.
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IP2Innovate Stellungnahme zum Referentenentwurf

IP2Innovate begrüßt den Referentenentwurf und macht einige Vorschläge zur weiteren Klarstellung, Konkretisierung und Begründung der vorgeschlagenen Änderungen zu § 81 und § 139.
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Vergleich Referentenentwurf – Diskussionsentwurf

Das Dokument stellt die beiden Entwürfe im Überarbeitungsmodus gegenüber.
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Diskussionsentwurf des BMJV zum 2. PatMoG (14. Januar 2020)

Zentrale Punkte des Entwurfs sind die Klarstellung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) sowie ein besserer Geheimnisschutz in Patentstreitsachen.
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IP2Innovate Stellungnahme zum Diskussionsentwurf

IP2Innovate begrüßt den Diskussionsentwurf und macht konkrete Vorschläge mit dem Ziel, den Missbrauch des Patentrechts durch nichtpraktizierende Patentbesitzer (vor allem sogenannte Patent-Trolle) noch besser einzudämmen und die Übereinstimmung mit europäischem Recht zu verbessern.
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IP2Innovate White Paper zur Patentrechtsreform

Die Notwendigkeit zur Modernisierung des Patentrechts wird dargelegt vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung praktisch aller Wirtschaftsbereiche und der besonderen Bedeutung digitaler Dienstleistungen für die Erhaltung und Weiterentwicklung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit.
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Europa: Dokumente zum Recht geistigen Eigentums

Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der Europäischen Union (Mitteilung der EU-Kommission – 2020)

Der Aktionsplan für geistiges Eigentum fasst die wesentlichen Strategien der neuen Kommission zur Förderung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Europas zusammen. Hinsicht der Bekämpfung von Patentverstößen wird darauf abgezielt, dass gerichtliche Anordnungen in allen Mitgliedsstaaten einheitlich und effizient angewendet werden, wobei auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfüllen ist (Abschnitt 5, Seite 20).
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EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Richtlinie 2004/48/EG)

Die Richtlinie (IPRED, Durchsetzungsrichtlinie) zielt in erster Linie darauf ab, einen gleichwertigen Schutz des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten der EU zu gewährleisten.
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Leitfaden zu bestimmten Aspekten der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentum (COM(2017) 708)

Der Leitfaden soll dazu dienen, die einheitliche Anwendung der Durchsetzungsrichtlinie zu verbessern.
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