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Ludwig von Reiche

Patentrechtsmodernisierung stärkt den Innovationsstandort Deutschland

Berlin, 11. Juni 2021. Mit der heutigen Verabschiedung des 2. Gesetzes zur Modernisierung des deutschen Patentrechts hat der Bundestag einen wichtigen Schritt zu Schaffung einer besseren Balance zwischen Patentschutz und Innovationsschutz vollzogen. Auch die europäische Patentrechtsharmonisierung kann nun vorangebracht werden.


„Das deutsche Patentrecht ist endlich im 21. Jahrhundert angekommen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bundestag eine ausgewogene Reform verabschiedet hat. Mit der Stärkung der Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der Möglichkeit, die Interessen Dritter zu berücksichtigen sowie Ausgleichszahlungen an die Stelle eines Unterlassungsanspruchs zu setzen, kann die deutsche Patentrechtspraxis zu einer zeitgemäßen Balance zwischen Patentschutz und Innovationsförderung finden,“ so Ludwig von Reiche, Sprecher der deutschen Gruppe von IP2Innovate, einer Initiative forschungsintensiver, an einem hohen Patentschutz interessierter Unternehmen und Verbände, zu der unter anderen Adidas, BMW, Daimler, die Deutsche Telekom und SAP gehören. „Nach einem dialogorientierten Verfahren mit Wissenschaft, Verbänden, Unternehmen und Justiz wird jetzt eine Gesetzesänderung vollzogen, die erstmals die Komplexität moderner Produkte im digitalen Zeitalter berücksichtigt. Sie schafft auch die Voraussetzung, missbräuchlichen Geschäftsmodellen zur Durchsetzung unverhältnismäßiger Zahlungen einen Riegel vorzuschieben. Zudem wird die Konformität mit dem geltenden EU-Recht verbessert.“


IP2Innovate und seine Mitglieder werden die Implementierungspraxis aufmerksam beobachten und sich in Deutschland, vor allem aber auch auf europäischer Ebene weiterhin für eine zeitgemäße und zukunftsweisende Weiterentwicklung des Patentrechts engagieren. Die explizite Beschreibung des Geschäftsmodells eines systematischen Missbrauchs des Patentrechts durch rein monetär orientierte Patenverwertungsgesellschaften (sogenannte Patent-Trolle) in der Begründung der Beschlussfassung des Bundestages ist ein Hinweis für eine besonders wichtige Facette der beabsichtigten Weiterentwicklung der Patentrechtsprechung. Der grundlegende Wandel von Produkten, Dienstleistungen und Herstellungsprozessen in Richtung Komplexität und Digitalisierung wird sich fort-setzen und beschleunigen, nicht zuletzt auch beim wirtschaftlichen Neubeginn zum Ende der Covid-19-Pandemie. Um im zunehmend digitalisierten Wettbewerb mit den USA und China zu bestehen, sind Deutschland und Europa auf funktionstüchtige und „missbrauchsfeste“ rechtliche Rahmen-bedingungen bei geistigem Eigentum angewiesen.


Dr. Stephan Altmeyer, Deutsche Telekom, Vice President Patent Strategy and Defense: „Besonders wichtig ist die Aufnahme der zu berücksichtigenden Drittinteressen in das Gesetz. Denn Patentangriffe auf die Netzinfrastruktur – mit denen wir seit Jahren zu kämpfen haben – treffen nicht nur uns als Netzbetreiber, sondern mehr noch diejenigen, die auf ein Funktionieren von Internet und Telefonie dringend angewiesen sind, wie z.B. Krankenhäuser, Firmen, Behörden.“


Reinhold Diener, BMW Group, Leiter Gewerblicher Rechtsschutz - Patente, Marken, Lizenzen: „Mit dem modernisierten Patentgesetz besteht für Unternehmen, die in Deutschland innovative und hoch-komplexe Produkte entwickeln und herstellen, die Chance, einen erheblichen Standortnachteil zu ver-ringern. Wichtig ist dabei insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung in Patentverletzungs-verfahren.“


Kevin Prey, SAP, Director, IP Policy und Chairman von IP2Innovate: „Wir wissen den Aufwand und die Sorgfalt des Gesetzgebers bei der Erarbeitung dieser wichtigen Reform des Patentrechts zu schätzen. Das neue Gesetz bietet Richtern die notwendigen Instrumente, um den Missbrauch des Patentsystems zu verhindern, und berücksichtigt die heutige Wirklichkeit komplexer, multifunktionaler digitaler Produkte und Dienste wie Cloud Computing. Mit der konsequenten Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips können Richter ein faires Gleichgewicht in Patentstreitigkeiten gewährleisten.“


„Christin Eisenschmid, Intel Deutschland, Geschäftsführerin und Vice President Government Markets & Trade: „Als Lieferant von Schlüsseltechnologien für Zukunftsmärkte wie vernetztes und autonomes Fahren, Industrie 4.0 und das breite Internet der Dinge sehen wir aus erster Hand, wie ein unbedingter patentrechtlicher Unterlassungsanspruch die Marktumsetzung neuer Technologien behindern, Innovation verlangsamen und unseren Kunden und Verbrauchern schaden kann. Wir begrüßen deshalb die Modernisierung des deutschen Patentrechts, das nunmehr ausdrücklich eine ausgewogene Verhältnismäßigkeitsregelung bei der Gewährung von Unterlassungsansprüchen ermöglicht.“

 

Medienkontakt: Florian Marten | florian.marten@t-online.de | (0170) 3 42 87 18

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