Expert*innen uneins
Einander widersprechende Aussagen brachte die zweistündige Expert*innenanhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestag am 24.02.2021. Der Rechtsausschuss hat bei der aktuellen parlamentarischen Beratung des Regierungsentwurfs im Bundestag die Federführung. Die von den verschiedenen Bundestagsfraktionen im Rechtsausschuss benannten sieben Sachverständigen und Lobbyisten malten in ihren Kurzstatements und Antworten auf Fragen der Abgeordneten ein gänzlich konträres Bild des Problems: Eine Reform sei überfällig, wichtig und richtig, schon allein weil sie isolierte Stellung des Patentrechts in Bezug zu anderen Rechtsprinzipien und Grundrechten stellen. Diese Position stellten die beiden ausgewiesenen Koryphäen unter den Experten, der Bundesrichter Fabian Hoffmann und wohl renommierteste deutsche Patentwissenschaftler Prof. Ansgar Ohly, in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip müsse endlich auch in Patentverfahren zur Geltung kommen, mit dem Ausgleichsanspruch in Geld gebe es hier erstmals einen praktikablen und fairen Ansatz. Drittinteressen seien Grundrechte, die ebenfalls explizit im Gesetz erwähnt werden müssten, damit sie vor Gericht Berücksichtigung fänden. Die Reform sei auch aus EU-rechtlichen Gesichtspunkten unverzichtbar. Demgegenüber leugneten die anderen Expert*innen eine aktuelle Schieflage des deutschen Patentrechts. Sie sprachen stattdessen von geplanten „Geschenken für die Automobilindustrie“ und warnten vor einer Schwächung des Patentschutzes für Erfinder, Startups und vor allem die Chemie- und Pharmaindustrie.
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